Wir haben uns in anderen Artikeln bereits mit den 1980/90er Jahren befasst. Viele kleinere Genossenschaftsbanken im Gebiet des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e.V., der im Juli 1990 sein 100-jähriges Bestehen feierte, fusionierten zu größeren Einheiten. Von 1970 bis 1990 sank die Zahl der Verbandsmitglieder von fast 700 auf ca. 440 Genossenschaften. Der Konzentrationsprozess fand nicht nur bei Genossenschaftsbanken statt, auch bei den ländlichen Genossenschaften wurden viele Fusionen vorangetrieben, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.1 Seit den 1990er Jahren haben sich dann die Treiber für Fusionen nochmals verändert: Kostenreduktion, Synergieeffekte, Verschlankungen und Zusammenführung von Marktfolgefunktionen. Die Herausforderungen waren also vielschichtig, wie auch das Gutachten des Genossenschaftsverbandes zeigt: Regulatorik, veränderte Kundenanforderungen, zunehmende Kosten und Aufwände für die computergestützte Datenverarbeitung. Nicht zu unterschätzen sicherlich auch die Herausforderungen, denen die Genossenschaftsverbände gegenüberstanden, die sich ebenfalls zu dieser Zeit (wieder einmal, wie schon Anfang der 1970er Jahre) neu aufstellen mussten. „Mit der Umsetzung der 8. EG-Richtlinie in deutsches Recht änderten sich 1990 die Bilanzierungsrichtlinien für Banken und damit auch die Anforderungen an deren Prüfungsverbände. Dies betraf sowohl die praktische Umsetzung der Prüfungen als auch die strukturelle Organisation„.2 Die Zahl der Mitglieder des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems hat aufgrund von Fusionen über die Jahre weiter abgenommen:
Verschmelzungen zur heutigen Volksbank
In diesem Zeitraum fanden auch auf dem Weg zur heutigen Volksbank zwei wesentliche Veränderungen statt: 1992 die Fusion der Volksbanken Hagen und Georgsmarienhütte zur Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen eG; 2001 fusionierten die Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen eG und die Raiffeisenbank Bissendorf eG zur Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG. Diese Fusion bildet zugleich für uns eine Zäsur. Mit den Jahren nach 2001 werden wir uns nicht gesondert beschäftigen. Das folgt erst beim nächsten Jubiläum, wenn noch mehr Zeit vergangen ist und wir den hinreichend Abstand zu den Ereignissen gewonnen haben. 2001 fusionierten die Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen und die Raiffeisenbank Bissendorf. Damit entstand die heutige Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG.
Der Verschmelzungsvertrag
Der Verschmelzungsvertrag beginnt unter Paragraph 1 Zielsetzung mit den Worten: „durch die Verschmelzung werden die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Existenzsicherung der beteiligten Genossenschaften angestrebt.“ Auf weiteren acht Seiten werden sämtliche, die Organisation betreffenden Angelegenheiten geregelt: Der Geschäftsanteil betrug künftig 1.000 DM, die Pflichteinzahlung wurde auf 10% festgesetzt; die Haftsumme betrug 1.000 DM je Geschäftsanteil und je Mitglied auf die ersten drei Geschäftsanteile beschränkt; Sitz der Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG wurde Georgsmarienhütte.
Die Generalversammlung der Raiffeisenbank Bissendorf tagte am 14. Mai 2001 im Landhaus Stumpe und beschloss mit einer Mehrheit von 91,3% die Fusion mit der Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen. Bei der Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen stimmten die Mitglieder am 17. Mai 2001 für die Fusion.
Die Vorstandsmitglieder der Raiffeisenbank Bissendorf, Werner Gessinger und Wolfgang Beckstedde, und die Vorstandsmitglieder der Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen, Reinhold Greve und Paul Greskamp, unterzeichneten beim Notar den Vertrag. Nach der Fusion bestand der Vorstand aus den vier Herren, zunächst wurden Wolfgang Beckstedde und Werner Gessinger zu hauptamtlichen Vorstandmitglieder bestellt, später leiteten dann Wolfgang Beckstedde (bis heute) und Reinhold Greve (bis 2016) die Bank.
Verschmelzungsbericht: dauerhafte Leistungsfähigkeit sichern
Im Verschmelzungsbericht heißt es: Die „Förderung der Mitglieder ist in einer mittelständisch geprägten Region nur durch die dauerhafte Leistungsfähigkeit einer Kreditgenossenschaft möglich. Den steigenden Bedürfnissen der Mitglieder, verstärktem Wettbewerb und erheblich verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen kann auf Dauer nur durch größere Unternehmenseinheiten Rechnung getragen werden. Der Zusammenschluss erfolgt für beide Genossenschaften vorausschauend und in Verantwortung für die genossenschaftlichen Aufgaben der Zukunft. […] Die gemeinsame Genossenschaft wurzelt bei regionaler Einbindung unverändert in der Verbundenheit ihrer angestammten Geschäftsgebiete. Die individuelle Betreuung der Mitglieder und ihre wirtschaftliche Förderung aus einer leistungsstarken Stellung am Markt heraus ist und bleibt Leitlinie und Zielsetzung dieser Genossenschaft. […] Der Zusammenschluss ist eine Entscheidung im Sinne der im Genossenschaftsgesetz verankerten Pflicht, die bestmögliche Förderung der Mitglieder auf Dauer sicherzustellen. […] Durch die beabsichtigte Verschmelzung bietet sich der Rahmen einer zukunftsorientierten Geschäftspolitik eine Lösung an, die unserer Wirtschaftsregion eine leistungsstarke mittelstandsorientierte und eigenständige Genossenschaft erhält. Sie ist eine eigenverantwortliche, ihrer Region verpflichtete Genossenschaft, die durch ihre zeitgemäßen Dienstleistungen die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder und Kunden fördert.“
Der Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Bissendorf bestand zu diesem Zeitpunkt aus:
- Harald Bowenkamp
- Fritz Hagedorn
- Bernhard Henkelmann
- Heinrich Hermeyer
- Werner Klefoth
Der Aufsichtsrat der Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen bestand aus:
- Hans-Josef Avermann
- Hubert Ehrenbrink-Brockmeyer
- Theodor Elixmann
- Herbert Kasselmann
- Reinhard Koch
- Heinz Niemann
- Hans-Peter Nülle
- Johannes Ostermann
- Guido Schomecker
Viele der Namen sind Ihnen sicherlich heute noch bekannt, einige der damaligen Aufsichtsratsmitglieder bis heute für die Bank im Einsatz:
1. 125 Jahre in der Region für die Region, hg. v. Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., 2015, S. 86.
2. Ebd., S. 98.